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Auch nach einem Zusammenschluss sollen die Bauhöfe wie bisher ortsnah an ihren bisherigen Standorten in Lahntal und Münchhausen betrieben werden. Durch die Fusion der Nordkreiskommunen ergeben sich hier zudem Einsparpotentiale durch eine gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen und Maschinen.

Demografieschätzung 2030 aktuell: Lahntal + 3% / Münchhausen – 6% / Wetter: – 3%
Wir erhoffen uns durch die neue Kommune auch positive Auswirkungen auf den Bevölkerungszuwachs in Wetter und Münchhausen – durch mehr Ortsteils-Vielfalt bei der Auswahl des Wohnortes in einer gemeinsamen Kommune.

Ja, beides wollen wir behalten. Nach einem Zusammenschluss der Kommunen und dem damit verbundenen zusätzlichen Finanzierungsspielraum könnten so zum Beispiel das Streckennetz eines Bürgerbusses mit bedarfsorientierter Taktung ausgebaut und eine herkömmliche Gemeindebücherei um ein multimediales Angebotssortiment bereichert werden.

Selbstverständlich. Wir organisieren Info-Veranstaltungen. Wegen der coronabedingten Auflagen findet am 19. Mai 2021 statt der geplanten drei Veranstaltungen in Münchhausen, Lahntal und Wetter eine Online-Informationsveranstaltung statt. Im Juni und im Juli 2021 hoffen wir, wie geplant jeweils zwei Veranstaltungen in jeder Kommunen durchführen zu können. Sie sind thematisch identisch, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit haben, sowohl in Münchhausen als auch in Lahntal oder in Wetter teilzunehmen.

Es wird nur eine Bürgermeisterin/ ein Bürgermeister gewählt. Die Ortsvorsteher bleiben jedoch, wie bisher, Ansprechpartner für die Bürger. Die Ortsvorsteher erhalten darüber hinaus mehr Kompetenzen.

Nach § 8b HGO kann die Gemeindevertretung anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen (sog. Vertreterbegehren). Daraus wird deutlich, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids für die Gemeindevertretung bindend ist.
Hierfür ist es erforderlich, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit 25 % der Stimmberechtigten beträgt. Drei Fallkonstellationen sind möglich:

• Wird das Quorum erreicht und die Mehrheit der gültigen Stimmen hat mit „Ja“ gestimmt, ist der  
   Bürgerentscheid angenommen.
• Wird das Quorum erreicht und die Mehrheit der gültigen Stimmen hat mit „Nein“ geantwortet, ist der
   Bürgerentscheid abgelehnt.
• Nur wenn das Quorum von 25 % der Stimmberechtigten nicht erreicht, wird spricht man von einem sog.
   unechten Bürgerentscheid – dann geht die Entscheidung wieder an die Gemeindevertretung zurück.

Diese Voraussetzungen müssen in allen drei Kommunen parallel erreicht werden.
Im Übrigen wundern wir uns sehr über das Demokratieverständnis eines führenden Kommunalpolitikers in der Kommune und im Kreis-
Eine Entscheidung ist eine Entscheidung, ob mit 95 Stimmen Vorsprung oder nur mit einer Stimme.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Befürworter auch eher die Vorteile benennen als Nachteile.
Aber sicher gibt es auch Nachteile, wie z.B.
– dass der Weg zum neuen Bürgermeister länger sein wird,
– möglicherweise der Sitz der Kommune weiter entfernt liegen wird.
– dass eine gemeinsame Kommune auch gemeinsame Gebühren erheben wird.

Ja, die Feuerwehren bilden eine Einheit des Brandschutzes und haben damit einen gemeinsamen Gemeindebrandinspektor – ggf. könnte sich die Anzahl der stellvertretenden GBI’s erhöhen, um den dezentralen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Es gibt Förderprogramm, die von der Einwohnerzahl einer Kommune abhängig sind (so z.B. das Radwegeprogramm RiLiSE).

Ja, sie Feuerwehren fusionieren ebenfalls. Durch Synergieeffekte werden höhere Potentiale ergeben. Dies gilt beispielsweise für gemeinsame Anschaffungen und/ oder Schulungen, aber auch durch einen einheitlichen Bedarfs- und Entwicklungsplan sowie durch eine gemeinschaftliche Sicherung des technischen Standards und der gemeinsamen Sicherung der Alarmbereitschaften.

Sollte sich im Bürgerentscheid eine der Kommunen gegen die Fusion aussprechen, kann es nicht zu einer Fusion der zwei übrigen (die dafür waren) kommen. Ein erneuter Bürgerentscheid für eine Fusion (z.B. bei nur zwei Kommunen) wäre dann aber erst nach drei Jahren wieder möglich.

Es wird schon jetzt bezweifelt, dass nach der Fusion unsere Bürger*innen Einfluss und Vorteile verlieren werden. Bei einer Fusion mit Marburg ist dies sicher:
Wehrda ist etwa so groß wie fast ganz Lahntal. Und schauen Sie sich mal die Leistungen unser Kommunen für ihre Ortsteile an? Kein Vergleich! Selbst mit sehr kleinen Ortsteilen. Wehrda (und auch andere Marburger Stadtteile) haben weder eine vergleichbare Kinderbetreuung vor Ort, noch entsprechenden Bürgerhäuser oder gar eine Mitsprache. Lediglich der Stadtbusverkehr ist ein großes Plus.

Für alle Einwohnerinnen und Einwohner ändert sich bei einem Zusammenschluss der Name der Kommune, für einige auch der Straßenname. Deshalb müssen auch der Personalausweis, der Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) geändert werden. In der Regel erfolgen diese Änderungen unkompliziert mittels eines Aufklebers, die per Gesetz gebührenfrei sind. Diese Adressänderungen sind auch Banken, Versicherungen und anderen Stellen mitzuteilen – hierfür wird es ein Mitteilungsformular geben.

Die Zuständigkeit ist über die HGO geregelt. Schon nach der HGO sind die Ortsbeiräte in allen ihren Ortsteil wichtige Fragen zu hören. Die Machbarkeitsstudie empfiehlt, einen Beirat der Ortsvorsteher in Analogie zu einer Kommission gem. § 72 HGO zu implementieren. Hierdurch wird der wichtigen – und in einer größeren Einheit noch wichtiger werdenden – Funktion der Ortsvorsteher als Sprachrohre der Ortsteile entsprochen.

Über die jeweilige Haushaltssatzung und den jeweiligen Haushaltsplan ist es möglich, dass die zukünftige Stadtverordnetenversammlung sog. Ortsteilsbudgets für definierte Aufgaben zur Eigenentscheidung und –verwendung zuzuordnen. Das können z.B. Maßnahmen für DGH, Friedhof, öffentliche Anlagen etc. sein.

Die Gemeinde Lahntal hat höhere Anteile an der Einkommenssteuer, eine größere Nachfrage nach Bauplätzen und einen höheren Einwohnerzuwachs.

Wird der Bürgerentscheid angenommen, nehmen im nächsten Schritt die Kommunen Verhandlungen zum Grenzänderungsvertrag auf. Danach erfolgen die Beschlussfassungen zum Grenzänderungsvertrag. Der RP Gießen ist zuständige Behörde für die (formelle) Genehmigung des Grenzänderungsvertrages, der Landkreis Marburg-Biedenkopf wird hierzu gehört. Die Verleihung des Gemeindenames obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.

Lahntal 420 Punkte / Wetter 455 Punkte / Münchhausen 630 Punkte
Nach der Fusion rechnen wir – aufgrund der Einnahmeverbesserungen – mit einer Grundsteuer B auf dem Niveau der Gemeinde Lahntal. 
Die Homepage „Wir im Nordkreis“ listet in den auf dem Infopoint hinterlegten Dokumenten vieles auf, was jetzt schon durchgeführt wird oder in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurde. Anderes, was vorgeschlagen wird, war in der Vergangenheit nicht gewollt oder wurde wieder eingestellt.
Einige der Maßnahmen wären sicher auch ohne Fusion durch eine intensivere interkommunale Zusammenarbeit umsetzbar.

Bei Ausweisung neuer Baugebiete sind die Grundstückspreise neu festzulegen.

Es gibt einen gemeinsamen Haushaltsplan, da es eine gemeinsame Kommune gibt. Die Studie empfiehlt, einen Beirat der Ortsvorsteher zu schaffen, um den Ortsteilsinteressen auch formal Gehör zu verschaffen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Ortsbeiräte eigene Budgets für die Ortsteile erhalten -> damit eigenverantwortlich vor Ort agiert werden kann.

Das fällt leider nicht in das Aufgabengebiet der Kommunen.

Es gibt nach wie vor eine über Münchhausen und Wetter hinausgehende interkommunale Zusammenarbeit, z.B. im Bauhof mit Cölbe, im Abwasserbereich mit 4 weiteren Kommunen, im Müllabfuhrbereich mit fast dem ganzen Landkreis usw..
Die weitere IKZ wird immer im Blick bleiben. Mit der einmaligen, historischen Chance einer Fusion zum gegenwärtigen Zeitpunkt können aber erheblich mehr Vorteile (finanziell, strategisch, personell) gehoben werden, die wieder dem Gemeinwohl zugeführt werden können – zum Wohle unserer Bürger*innen.

Die Kindergärten werden in der bisherigen Struktur weiter fortgeführt und sogar ausgebaut werden.

Das entscheiden die Kirchengemeinden selbst – unter Berücksichtigung der Entscheidung der Landeskirchen.

Der Name wird mit dem Grenzänderungsvertrag geregelt. Die Bürger können hier Vorschläge einbringen, es wird voraussichtlich ein Wettbewerb ausgeschrieben.

Das richtet sich nach der Landesentwicklungsplanung. Es ergeben sich zudem wirtschaftspolitische Vorteile, da überregionales Angebot möglich sein wird.

Wenn es (nach dem Bürgerbegehren) nicht zu einer Fusion kommen sollte, können die Kommunen ihre bisherige Kooperation weiterführen, diese entwickeln und ausbauen und zum Beispiel auch ein Verwaltungsverband gründen.

Hinsichtlich der Kosten der Fusion wurde eine Vergleichskalkulation zu anderen, bereits erfolgreich durchgeführten Fusionen durchgeführt.
Bei den Potenzialen in den Verwaltungen wurden alle Produkte in den drei Kommunen hinsichtlich ihrer aktuellen Ausgestaltung (personell, organisatorisch, wirtschaftlich) analysiert, mit Anderen verglichen (durchgeführte Fusionen und Vergleichswerte des Hessischen Rechnungshofes) und deren Ausgestaltung im Vergleich zu einer neuen Kommune bewertet. Im Resultat wurden finanzielle Potenziale in der Finanzabteilung, Gremien, Gremienbetreuung, Bürgermeister und einige kleinere Bereiche ermittelt. Neben den Finanzen wurden alle Produkte in den drei Gestaltungsalternativen der IKZ „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung“, „Gemeindeverwaltungsverband“ und „Zusammenschluss“ auch hinsichtlich der Qualität, Personalbemessung und Organisation verglichen und bewertet.
Hinsichtlich des „Startkapitals“ (Entschuldung, dadurch bedingte Zinsentlastung, Förderungen) wurden die bisher angewandten Zielgrößen nach Schutzschirmgesetz und -verordnung, Landesausgleichsstock, der Rahmenvereinbarung zur Förderung der IKZ des Landes Hessen im Vergleich zu den beiden anderen Fusionsprojekten Oberzent und Wesertal in Abstimmung mit dem HMdiS zugrunde gelegt und angewandt.

Der große Vorteil der Fusion ist das Entstehen einer großen, schlagkräftigen Kommune. Wir gehen allein deshalb davon aus, dass dies Zuzug von Bürgern und Gewerbe anzieht. Wissen tun wir dies nicht. Aber wir sind uns sicher, dass die Zukunft ohne Fusion unsere Kommunen schwächen wird.

Ja, auf jeden Fall. Eine neue Kommune hat 22 Orts- und Stadtteile und bekommt/ behält entsprechend 22 Ortsbeiräte. Der Status der bisherigen Ortsteile bleibt erhalten und wird gleichzeitig über Ortsteilbudgets noch aufgewertet, über die die Ortsbeiräte selbst entscheiden. Sie werden gemeinsam mit der Stadtverodnetetnversammlung im 1. Halbjahr 2023 neu gewählt.

Über die Feuerwehren entscheiden zuerst die Feuerwehren. Durch eine neue Kommunen erhoffen wir uns aber eine nachhaltige Förderung der Feuerwehren.

Es gibt eine Stadtverordnetenversammlung mit 37 Stadtverordneten.

Ja, sie bleiben bestehen. Es sind keine Änderungen der Partnerschaften vorgesehen.

Die Verwaltungen bleiben in den bisherigen Orten erhalten, damit Bürgerbüros mit den Bürgerdienstleistungen, wie bisher zuverlässig für jeden gut zu erreichen sind. Mit dem Onlinezugangsgesetz wird sich zudem das Nutzerverhalten auch verändern. Der prozessuale Sitz des Bürgermeisters wird im Grenzänderungsvertrag geregelt. Die Machbarkeitsstudie empfiehlt Wetter.

Aktuell: Wetter 1.973 € pro Kopf / Münchhausen 1.641 € pro Kopf / Lahntal 644 € pro Kopf.
Nach der Fusion würde die pro Kopf-Verschuldung für alle drei Kommunen 968 € betragen. Auf den ersten Blick ein schlechtes Geschäft für Lahntaler Bürger. Aber ist es das auch wirklich?
Die aktuelle pro-Kopf-Verschuldung Münchhausens beinhaltet auch die Aufwendungen für de Trinkwasserversorgung von Münchhausen. Das ist einer der größten Positionen. Die Aufwendungen für die Trinkwasserversorgung von Lahntal und Wetter trägt der ZMW. Aber damit haben beide Kommunen auch einen Anteil an der Verschuldung dieses Verbandes.
Die aktuelle Pro-Kopf-Verschuldung Wetters ergibt sich im Wesentlichen aus dem Aufbau eines Nahwärmenetzes über die Stadtwerke Wetter und durch die Sanierung des auch von Lahntaler und Münchhäuser Bürger genutzten Hallenbades.
Lahntal hat auch einige Nahwärmenetze, die aber den Stadtwerken Marburg gehören. Dort sind auch die Kredite verbucht, die benötigt wurden, um die Nahwärmenetze aufzubauen. Üblicherweise werden die Kredite für Nahwärmenetze über die Entgelte für den Bezug der Energie getilgt und fallen damit nicht allen Bürger*innen der neuen Kommunen zur Last.
Sie sehen: Ganz so einfach ist es nicht, wie der erste Anschein ist.
Zudem muss man nicht die Schulden allein sehen, sondern das Potential einer Entscheidung über eine Fusion. Und wie sehen, dass die Möglichkeiten der neuen Kommune deutlich besser zu bewerten sind, als die der derzeitigen einzelnen Kommunen.
Helmut Kohl war auch für die Wiedervereinigung mit der DDR, obwohl dies aus der Sicht der Verschuldung kein „gutes Geschäft für die Bürger*innen der Bundesrepublik war.

Wetter hat keine große Sporthalle. Die Halen in Wetter sind dem Landkreis und bieten bereit heute nicht ausreichend Zugang für die sporttreibenden Vereine Wetters.
Mit einer neuen 3-Felder-Halle hat die neue Kommune von Anfang an eine deutliche Verbesserung für unsere sporttreibenden Vereine zu bieten.

Es ist davon auszugehen, dass es eine Stadt wird, da eine der Kommunen – Wetter/ Hessen – bereits Stadtrechte hat.

Ja, für 15 Feuerwehren gibt es einen SBI und mehrere Stellvertreter.

Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Im 1. Halbjahr 2023 wird die Stadtverordnetenversammlung neu gewählt.

Wie bisher, in den jetzigen Verwaltungen, bzw. in den bisherigen ausgewählten kommunalen Locationen.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren wurden zahlreiche Straßen umbenannt, damit jeder Straßenname im Gemeindegebiet nur einmal vorkommt: dies ist für Rettungsdienste und Post wichtig. Die Straßennamen, die in Lahntal, Münchhausen und Wetter doppelt vorhanden sind, werden dort umbenannt, wo es entweder wenige Anwohner gibt und/ oder Gewerbeinteressen berührt sind. Insgesamt gibt es 47 doppelt vorhandenen Straßen. Hier werden die Anwohner ihre Vorschläge machen, damit einvernehmliche Lösungen gefunden werden können. Eine Übersicht zu den doppelten Straßennamen finden Sie hier

Die zitierten Studien haben – so zum Beispiel in der Schweiz oder auch die Zusammenlegungen von Landkreisen in Deutschland – andere Voraussetzungen als der im Nordkreis angestrebte Zusammenschluss. Die heutigen, hessischen Zusammenschlüsse setzen auf Freiwilligkeit. So zeigt zum Beispiel der Zusammenschluss in Wesertal zum Jahre 2020, dass sowohl die Bürger:innen, die politischen Gremien als auch die Mitarbeiter:innen mit der Fusion zufrieden sind – und gleichzeitig die prognostizierten Potenziale gehoben werden konnten. Einer der wesentlichen Unterschiede unseres Ansatzes zu gescheiterten Fusionen liegt in der Stärkung der Orts- und Stadtteile (mittels eigener Budgets und aktiver Bürgerbeteiligung) und damit auf der Ebene, die für die Identifikation und für das tägliche Leben ausschlaggebend ist.

Die rund 1,1 Mio. € Potenzial setzen sich, wie folgt, zusammen:
380.000 € – Verbesserungen aus Schlüsselzuweisungen und der Abführung von Kreis- und Schulumlage
114.500 € – Zinsentlastung aus Entschuldung
282.000 € – Zwei Bürgermeisterstellen
310.900 € – Potenziale aus den Bereichen Gremien, Gremienbetreuung und finanzwirtschaftliche Dienstleistungen

Die Telefonvorwahlen bleiben erhalten. Die Postleitzahlen werden sich voraussichtlich nicht ändern – die endgültige Entscheidung liegt bei der Post. Die Straßennamen, die doppelt vorhanden sind, werden dort umbenannt, wo es entweder weniger Anwohner gibt oder/und Gewerbeinteressen berührt sind. (insgesamt gäbe es 47 doppelt vorhandenen Straßen, die einen neuen Namen erhalten – hier werden die Anwohner ihre Vorschläge machen können, um einvernehmliche Lösungen zu finden)

Für den Bürger ist die Umschreibung der Papiere gem. HGO kostenfrei.
In allen bisherigen erfolgreichen Fusionsprozessen in der Obezent, in Wesertal und auch in Allendorf (Eder) hat das Land zu 100 % die fusionsbedingten Mehraufwendungen zusätzlich zur Förderung übernommen. Dazu zählen z.B. Wappen, Flaggen, Stempel, Ortsschilder, Straßenschilder, Einsatzkleidung der Feuerwehren, Vereinheitlichung Rechnungswesen, Grundstücks- und Katasterwesen u.v.m. Hierzu ist nach erfolgreichem Bürgerentscheid ein Antrag zu stellen.
Überwiegend werden daher die Kosten durch das Land Hessen getragen.

Ziel des Zusammenschlusses ist eine noch stärkere Vernetzung, um tatsächlich das soziale und kulturelle Leben vor Ort zu halten. Das betrifft die Kommunen, aber auch Vereine oder Kirchengemeinden. Dies muss nicht formal geschehen, aber informell. Ein Zusammenschluss von Vereinen liegt in deren Entscheidung.

Ja. Da die neue Kommune finanzkräftiger wird, wird auch die Vereinsförderung optimiert und weiterentwickelt.

Der Grenzänderungsvertrag kann dazu Festlegungen treffen. Aber auf Dauer wird dies die Entscheidung des neuen Parlamentes der neuen Kommune sein.

In Ihrer bisherigen Verwaltung, denn die Standorte der jetzigen Verwaltungen bleiben erhalten. Das Onlinezugangsgesetz und auch die Pandemie bringen grundlegende Änderungen im Nutzerverhalten. Gleichwohl wird es Ortsbeiräte geben – mit den Ortsvorstehern, die wie bisher wichtige Ansprechpartner für die Bürger bleiben.

Die Wasserversorgung wird in der Gemeinde Lahntal und der Stadt Wetter durch den Zweckverband Mittelhessische gewährleistet. In der Gemeinde Münchhausen erfolgt sie aus eigenem Brunnen und unter eigener Verwaltung – dies soll auch in Zukunft so beibehalten werden. Die Abwasserentsorgung erfolgt durch den ZMA und auch hier werden sich keine Änderungen ergeben. Dies gilt auch für gemeinsame Abfallentsorgung über den Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf.

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